Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Carlo-Schmid-Oberschule ist eine öffentliche Schule des Landes Berlin. Für Schulwebsites gelten die Anforderungen des Barrierefreie-IKT-Gesetzes Berlin (BIKTG Bln) insbesondere für Inhalte, die sich auf Online-Verwaltungsfunktionen beziehen. Dazu gehören auch wesentliche Schulinformationen. Die Schule ist bemüht, die erfassten Inhalte im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Technische Grundlage ist die EN 301 549.
Diese Erklärung gilt für den öffentlichen Webauftritt https://www.carlo-schmid-oberschule.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die vom BIKTG Bln erfassten Teile dieses Webauftritts sind teilweise mit der BITV 2.0 in Verbindung mit der EN 301 549 vereinbar. Die nachfolgend genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei oder fallen unter eine gesetzliche Inhaltsausnahme.
Prüfmethode und letzter Prüftermin
Die Erklärung beruht auf einer technischen Selbsteinschätzung. Am 1. September 2026 wurden 88 öffentliche Routen mit Axe und Playwright geprüft. Vier Kernrouten wurden zusätzlich mit Lighthouse geprüft. Statische Prüfungen, 91 Formularprüfungen sowie automatisierte Tastatur-, Fokus-, Textabstands- und Reflow-Tests ergänzten den Lauf. Ein externes Gutachten und ein vollständiger manueller Screenreader-Test liegen nicht vor.
Letzte technische Selbsteinschätzung: 1. September 2026
Nicht barrierefreie Inhalte
- Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache: Die auf der Startseite nach § 4 BITV 2.0 vorgesehenen Erläuterungen sind noch nicht verfügbar. Dies betrifft die wesentlichen Inhalte, die Navigation und diese Erklärung. Eine fachgerechte Erstellung und Qualitätssicherung sind derzeit nicht terminiert. Benötigte Informationen stellt die Schule auf Anfrage in einer möglichst barrierefreien Alternative bereit.
- Ältere Dokumente und Downloads: Ältere Bestands- und Archivdokumente werden nicht pauschal nachträglich überarbeitet, soweit eine gesetzliche Inhaltsausnahme greift. Dokumente, die für aktive Verwaltungsverfahren erforderlich sind, werden priorisiert oder auf Anfrage in einer möglichst barrierefreien Alternative bereitgestellt.
- Aufgezeichnete Medien und Drittinhalte: Bei älteren oder extern bereitgestellten Medien können Untertitel, Audiodeskriptionen oder zugängliche Alternativen fehlen. Gesetzlich ausgenommene Alt- und Drittinhalte werden nicht pauschal nachträglich überarbeitet. Für benötigte Informationen kann eine Alternative angefragt werden.
Wenn Sie einen dieser Inhalte benötigen, stellen wir die Information auf Anfrage in einer möglichst barrierefreien Alternative bereit.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer barrierefreien Alternative benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: sekretariat@carlo-schmid.schule.berlin.de
Telefon: 030 - 351 953 0
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung zeitnah und antworten in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Durchsetzungsverfahren
Bitte wenden Sie sich zuerst an die oben genannte Kontaktstelle der Schule. Wenn Sie innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie ein Durchsetzungsverfahren bei der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit Berlin anstreben.
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Berlin
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
Informationen zum Berliner Durchsetzungsverfahren (öffnet in neuem Tab)
Kontaktformular der Landesbeauftragten (öffnet in neuem Tab)
Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 23. Februar 2026 erstellt, am 1. September 2026 aktualisiert und zuletzt am 1. September 2026 überprüft. Sie wird mindestens jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen des Webauftritts erneut geprüft.